top of page

Kultur

Ziel unserer Arbeit ist die Förderung von Kunst und Kultur in Hamburg. Im Fokus steht dabei die Förderung von lokalen (Nachwuchs-) Künstler*innen.

 

Durch die Entwicklung, Förderung und Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten, möchten wir den Nachwuchs und die lokale Szene in Hamburg zu stärken. Gleichzeitig möchten wir durch ein niedrigschwelliges Angebot mehr kulturelle Teilhabe ermöglichen.

HIGHLIGHTS

RICHTUNGEN | Ausstellung | Phoenix | August 2024

Game City | Netzwerkveranstaltung | Grüner Jäger  |  2023

Hamburg Haus x Reeperbahn Festival | Konzert + Netzwerkveranstaltung | Grüner Jäger | 2023

Keine bevorstehenden Veranstaltungen
Charta_der_Vielfalt_Logo.jpg
BNW_Member_600dpi.jpg
Logo_Long.png
105 VIERTEL | Logo

105 VIERTEL GmbH & Co. KG

Gänsemarkt 33 | 20354 Hamburg
Registernummer: HRA 129095

Folge uns auf LinkedIn:

  • LinkedIn

Spendenkonto: 105 Viertel Hamburg gGmbH, HASPA, IBAN: DE33 2005 0550 1503 2327 85 

Gerne stellen wir dir eine Zuwendungsbestätigung gemäß § 50 Abs.1 EStDV für die Spenden aus. In diesem Fall bitten wir darum, uns eine kurze E-Mail mit Namen, Adresse, dem Betrag und Zeitpunkt der Spende zu senden. Sobald wir die Spende zuordnen konnten, werden wir unverzüglich die Spendenbescheinigung verschicken. Bitte beachte: bei Spenden bis zu 300,00 EUR je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich.

Charta_der_Vielfalt_Logo.jpg
BNW_Member_600dpi.jpg
Logo_Long.png
105 VIERTEL | Logo

105 VIERTEL GmbH & Co. KG

Gänsemarkt 33 | 20354 Hamburg
Registernummer: HRA 129095

Folge uns auf LinkedIn:

  • LinkedIn

Spendenkonto: 105 Viertel Hamburg gGmbH, HASPA, IBAN: DE33 2005 0550 1503 2327 85 

Gerne stellen wir dir eine Zuwendungsbestätigung gemäß § 50 Abs.1 EStDV für die Spenden aus. In diesem Fall bitten wir darum, uns eine kurze E-Mail mit Namen, Adresse, dem Betrag und Zeitpunkt der Spende zu senden. Sobald wir die Spende zuordnen konnten, werden wir unverzüglich die Spendenbescheinigung verschicken. Bitte beachte: bei Spenden bis zu 300,00 EUR je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich.

bottom of page